§1 Allgemeines
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des PEC-Instituts gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt das PEC-Institut nicht an.
(2) „Verbraucher“ im Sinne dieser AGB ist derjenige Kunde, der mit dem PEC-Institut ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder seinem gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
(3) „Fernabsatzverträge“ sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen dem PEC-Institut und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden.
(4) Gegenstand der Leistungen des PEC Instituts sind Beratungs- und Ausbildungsleistungen, insbesondere in Form von geschlossenen Ausbildungen („Ausbildungen“) sowie offenen Seminaren, Gruppencoachings und Vorträgen (zusammen: „Veranstaltungen“).
§2 Anmeldung, Vertragsschluss, Teilnehmerzahl
(1) Die Anmeldung zu einer Ausbildung oder Veranstaltung kann grundsätzlich nur über das Online-Anmeldeformular auf der Website des PEC Instituts erfolgen. Vorträge, Pädagogische Tage und Coachings mit Gruppen von Kindern oder Jugendlichen können individuell abgesprochen und vereinbart werden.
(2) Das Angebot von Ausbildungen und Veranstaltungen auf der Website des PEC-Instituts stellt kein verbindliches Angebot dar. Durch die Anmeldung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Teilnahme an einer Ausbildung oder Veranstaltung ab.
(3) Die Teilnehmerzahl ist je nach Veranstaltungstyp begrenzt. Angaben sind den jeweiligen Ausschreibungen zu entnehmen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Bei darüber hinausgehenden Anmeldungen bemüht sich das PEC-Institut, dem Kunden einen Alternativtermin anzubieten.
(4) Das PEC-Institut bestätigt dem Kunden mittels E-Mail die Anmeldung. Die Rechnung ist sofort nach Erhalt (meist 1-3 Monate vor Seminarbeginn) zu begleichen. Erst mit Zahlung des Rechnungsbetrages ist die Anmeldung verbindlich. Ein Seminarplatz, der auch nach Erinnerung nicht bezahlt wird, kann von Seiten des PEC-Instituts nicht freigehalten werden.
(5) Die Vereinbarung über eine Teilnahme an einer Ausbildung oder Veranstaltung steht unter dem Vorbehalt, dass die notwendige Teilnehmerzahl erreicht wird. Bei Nichterreichen der für die jeweilige Ausbildung bzw. die jeweilige Veranstaltung festgelegten Mindestteilnehmerzahl kann die Ausbildung bzw. die Veranstaltung vom PEC-Institut bis 14 Tage vor dem Beginn der Ausbildung bzw. vor Veranstaltungstermin gegen volle Erstattung bereits gezahlter Vergütungen abgesagt werden. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht.
§3 Vergütung, Zahlung
(1) Die Zahlung der Vergütung hat zu den vereinbarten Zahlungsterminen zu erfolgen. Für eine Tagesveranstaltung ist die Vergütung im Voraus zu zahlen.
(2) Das Zahlungsdatum bzw. die Zahlungsdaten sind auf der Rechnung ausgewiesen und ohne Abzug per Überweisung auf das Konto des PEC-Instituts fällig. Bei kurzfristigen Anmeldungen zu offenen Seminaren kann das PEC-Institut die Zahlung in bar am Veranstaltungstag fordern.
(3) Das PEC-Institut kann seine Leistungen zurückhalten oder dem Kunden die Teilnahme verweigern, sofern er mit einem fälligen Rechnungsbetrage in Verzug ist.
§4 Anreise, Unterkunft
(1) Für die An- und Abreise zu einer Ausbildung/Veranstaltung sowie für die Reservierung und Buchung von Hotelzimmern oder sonstigen Unterkünften ist der Kunde selbst zuständig.
(2) Ersatzansprüche bezüglich etwaiger Kosten bei einem vom PEC Institut nicht zu verantwortenden Ausfall oder Absage einer Veranstaltung oder eines sonstigen Termins sind ausgeschlossen.
§5 Teilnahmevoraussetzungen
(1) Für die Teilnahme an den Veranstaltungen des PEC-Instituts wird ein stabiler psychischer und physischer Zustand der Teilnehmer vorausgesetzt. Wenn sich ein Teilnehmer zurzeit oder in vergangener Zeit in psychologischer und/oder psychiatrischer Behandlung befindet oder befunden hat, wird die Absprache mit dem Therapeuten empfohlen.
(2) Psychische Störungen müssen dem PEC-Institut bekannt sein, da es bei manchen Methoden Kontraindikationen gibt.
§6 Ablehnung und Ausschluss von Teilnehmern
(1) PEC-Institut ist berechtigt, Teilnehmer vor einer Veranstaltung aus wichtigem Grund abzulehnen bzw. auszuschließen, insbesondere wenn die Teilnahmevoraussetzungen nicht vorliegen. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall zu vollständig zurück erstattet, es sei denn der Teilnehmer hat seine Mitteilungspflicht gemäß §6 Abs. 2 verletzt; dann hat das PEC-Institut einen Anspruch auf anteilige Vergütung je nach bereits durchgeführter Zeit der Veranstaltung.
(2) Teilnehmer, die wiederholt den Seminar- und/oder Veranstaltungsablauf stören, den Ablauf des Gruppenseminars maßgeblich behindern oder eine Veranstaltung zur Anwerbung von Personen missbrauchen oder Fremdprodukte verkaufen, können vom Seminarleiter von dem Seminar bzw. der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Ansprüche des Teilnehmers bestehen in diesem Fall nicht.
§7 Rücktritt, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
(1) Ein Rücktritt des Kunden von einer verbindlich bestätigten Anmeldung zu einer Ausbildung ist bis sechs Monate vor dem Ausbildungsbeginn kostenfrei möglich. Ebenso ist ein Rücktritt des Kunden von der 42 Woche bis zur 12 Woche vor Ausbildung möglich, wobei dann die Stornogebühr 50% der vereinbarten Vergütung beträgt. Der Kunde ist berechtigt einen geringeren Schaden nachzuweisen. Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen bleibt hiervon unberührt.
(2) Bis 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn können Umbuchungen auf eine Ausbildung oder Veranstaltung des gleichen Inhalts vorgenommen werden. Diese Umbuchungen werden pauschal mit 150 Euro Bearbeitungsgebühr berechnet. Umbuchungen können nur einmalig vorgenommen werden. Preisdifferenzen bei niedrigeren Preisen sind nicht anrechenbar oder erstattungsfähig. Preisdifferenzen bei höheren Preisen müssen zusätzlich zur Umbuchungspauschale aufgezahlt werden. Sonderveranstaltungen oder Einzelseminare können nicht umgebucht werden. Bei den Umbuchungen sind die Voraussetzungen zur Zulassung der entsprechenden Ausbildung bzw. Veranstaltung zu erfüllen.
(3) Ein Kunde kann kostenfrei einen Ersatzteilnehmer benennen, sofern dieser die Teilnahmevoraussetzungen, sowie die Voraussetzungen zur Zulassung der entsprechenden Ausbildung bzw. Veranstaltung erfüllt. Der Ersatzteilnehmer muss umgehend schriftlich mit allen Anmeldedaten an das PEC-Institut gemeldet werden und dieser Ersatzteilnehmer muss der Vertragsübernahme ausdrücklich zustimmen. Erfolgt keine Zustimmung, bleibt der Kunde weiterhin verpflichtet.
§8 Verlegung, Ausfall
(1) PEC-Institut ist berechtigt, Veranstaltungen räumlich zu verlegen.
(2) Kann ein Termin wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen vom PEC Institut zu vertretenden Umständen nicht durchgeführt werden, kann das PEC Institut einen anderen Termin ersatzweise benennen.
(3) Aus wichtigem Grund - u.a bei Erkrankungen des oder der Referenten – kann PEC-Institut eine Veranstaltung gegen volle Erstattung bereits gezahlter Vergütungen absagen.
§9 Gewährleistung, Haftung
(1) Für seine physische und psychische Eignung zu den jeweiligen Veranstaltungen ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Er verpflichtet sich, alle von PEC-Institut hierzu gegebenen Hinweise zu beachten. Die Haftung für Beeinträchtigungen jeder Art infolge mangelnder Eignung eines Teilnehmers oder infolge Nichtbeachtung von Hinweisen ist, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen.
(2) Für die An- und Abreise zum jeweiligen Veranstaltungsort übernimmt PEC-Institut keinerlei Haftung, auch nicht im Rahmen von zwischen den Teilnehmenden abgesprochenen Fahrgemeinschaften.
(3) Das PEC-Institut ist verpflichtet, seine Kunden zu beraten, zu coachen und auszubilden. Das PEC-Institut gewährleistet jedoch nicht den Erfolg seiner Leistungen oder die Erreichung eines bestimmten Ziels. Eine Gewährleistung für Folgerungen, Empfehlungen, Anregungen oder Vorschlägen aus den Ausbildungen und Veranstaltungen ist ausgeschlossen.
(4) Das PEC-Institut ist im Rahmen der vereinbarten Vorgaben in der Durchführung seiner Leistungen und der Vermittlung/des Vortrags von Inhalten frei und an keine Methodik oder Systematik gebunden.
(5) Ansonsten haftet das PEC-Institut bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit unbeschränkt. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet das PEC-Institut nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden (wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Kunde vertrauen darf). Hierbei wird eine Haftungshöchstsumme in Höhe der vereinbarten Vergütung vereinbart.
(6) Soweit die Haftung des PEC-Instituts ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für seine Organe, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§10 Nutzungsrechte an Seminarunterlagen
An Unterlagen, Videos, Audio-CDs und sonstigen Inhalten, die das PEC Institut im Rahmen seiner Leistungen dem Kunden bzw. den Teilnehmern präsentiert bzw. überreicht, bleibt das PEC Institut alleiniger Berechtigter. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung und Veröffentlichung der Inhalte oder Weitergabe an Dritte sowie Verwendung in eigenen Seminaren und Veranstaltungen ist nicht gestattet.
§11 Audio- und Videoaufnahmen
(1) Während Ausbildungen und Veranstaltungen können Fotos, Videos und Audios von PEC-Institut erstellt werden, die für die Eigenwerbung von PEC-Institut und/oder zur Veröffentlichung auf der Website, auf Social Media Plattformen, in Büchern oder in sonstigen Medien veröffentlicht werden. Diese Aufnahme und Nutzung wird nur mit ausdrücklicher Einwilligung des abgebildeten Teilnehmers durchgeführt.
(2) Das Anfertigen und die Veröffentlichung von Film-und Fotoaufnahmen einer Veranstaltung/einer Ausbildung durch den Teilnehmer ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des PEC Institut und der ggf. abgebildeten anderen Teilnehmer zulässig.
§12 Vertragssprache, Verhaltenskodizes
(1) Vertragssprache ist deutsch. Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
(2) Speziellen Verhaltenskodizes unterliegt das PEC-Institut nicht.
§13 Schlussbestimmungen
Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit nicht zwingende verbraucherschutzrechtliche Vorschriften der Geltung entgegenstehen.