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Ausbildung zum Anti-Mobbing-Coach

Bei Mobbing wird nach wie vor oft weggeschaut

Obwohl die Pisa-Studie 2017 gezeigt hat, dass jedes 6. Kind schon Mobbing erlebt hat, wird in Schulen oft verharmlost und geleugnet, dass Mobbing stattfindet. Die Schulen, die handeln, nutzen meist als Intervention eine Methode, die für die betroffenen Kinder oft ein weiteres Blaming bedeutet, nicht nachhaltig wirkt und die Hoffnung, dass das Mobbing aufhört, für die Kinder schrumpfen lässt.

Eltern fühlen sich ohnmächtig, da sie ihr Kind jeden Tag in die Schule schicken müssen, obwohl sie wissen, dass es ihm dort nicht gutgehen wird. Manche Kinder ziehen sich auch einfach zurück und reden noch nicht einmal mit den Eltern über das, was ihnen manchmal täglich widerfährt. 

Lehrkräfte und selbst Schulsozialarbeiter:innen schauen weg, wissen nicht, wie sie richtig handeln oder können nicht unterscheiden zwischen Konflikten, die die Persönlichkeit stärken und Mobbing, was die Seele nachhaltig zerstört, weil sie z.B. Ängste und Sozialphobien entwickeln, kein Vertrauen mehr in Menschen haben und sich schwer tun, sich auf Beziehungen einzulassen.

Wie kann Coaching helfen?

Bei Mobbing musst du als Coach im Einzelcoaching immer zwei Aspekte im Auge haben: 1. müssen die erlebten traumatischen Erfahrungen angeschaut und möglichst neurologisch gelöst werden und 2. kannst du zusätzlich stärkend arbeiten. Machst du nur letzteres, kann es für das betroffene Kind ein weiteres Signal sein, dass an ihm selbst etwas falsch ist.

Eine der effektivsten Methoden zur Auflösung der Erfahrungen und darum Schwerpunkt des Anti-Mobbing-Coachs ist BiLa®-Coaching, womit du auch als Coach mit traumatischen Erlebnissen arbeiten kannst. Ich habe die Methode auf Basis der anerkannten Traumatherapiemethode EMDR entwickelt, und schon der Name BiLa ® -Coaching definiert klar, dass es keine therapeutische Intervention ist. Durch die Verbindung der bilateralen Stimulierung mit bestimmten NLP-Formaten wird auf der Wahrnehmungsebene des Menschen gearbeitet und nicht in seine Persönlichkeitsstruktur eingegriffen. Du lernst viele Varianten von BiLa® und wirst dich durch den strukturierten Ablauf schnell sehr sicher in der Anwendung fühlen. 

Selbstverständlich kannst du BiLa® auch in vielen anderen Coachingbereichen einsetzen, die mit Ängsten oder Blockaden verbunden sind. 

 

Meine Teilnehmer:innen sind:

  • (Kinder- und Jugend-)Coaches, die mit von Mobbing betroffenen Kindern und Jugendlichen arbeiten,
  • Coaches, die Schulen beim Thema Mobbing beraten und Mobbingprojekte an Schulen durchführen,
  • Schulsozialarbeiter:innen und Lehrkräfte, die einen Whole School Approach an ihrer Schule implementieren und dazu Übungen machen, bei denen die Schüler:innen das Gefühl von Mobbing kurzzeitig selbst erleben,
  • Sportcoaches etc., die Mobbing im Nachmittagsbereich erleben
  • und alle anderen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.

Kursauswahl

Folgende Möglichkeiten bieten sich dir:

Online über Zoom – September 2023

  • 1. Modul: 09. und 10.09.2023
  • 2. Modul: 23. und 24.09.2023
  • 3. Modul: 22.10.2023
  • jeweils 10:00 bis 17:30 Uhr
  • Lehrcoach: Angelika Fuchs

Präsenz in Köln – November 2023

  • 06. bis 10.11.2023
  • jeweils 10:00 bis 17:30 Uhr
  • Lehrcoach: Angelika Fuchs

Online über Zoom – Januar 2024

  • 1. Modul: 13. und 14.01.2024
  • 2. Modul: 27. und 28.01.2024
  • 3. Modul: 25.02.2024
  • jeweils 10:00 bis 17:30 Uhr
  • Lehrcoach: Angelika Fuchs

Ausbildung mit Urlaub kombinieren – 2024

  • Die Ausbildung findet in Arma di Taggia / Ligurien statt
  • Termine werden noch bekannt gegeben
  • 7 Tage jeweils 09:00 bis 13:30 Uhr
  • Lehrcoach: Angelika Fuchs

Euro

Ratenzahlung ist möglich. Entscheide dich direkt bei der Kursauswahl für die für dich passende  Variante.

Anmeldung

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    Allgemeine Geschäftsbedingungen der PEC-Institut GbR

    §1 Allgemeines
    (1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der PEC-Institut gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt das PEC-Institut nicht an.
    (2) „Verbraucher“ im Sinne dieser AGB ist derjenige Kunde, der mit dem PEC-Institut ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder seinem gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
    (3) „Fernabsatzverträge“ sind Verträge über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen dem PEC-Institut und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden.
    (4) Gegenstand der Leistungen des PEC Instituts sind Beratungs- und Ausbildungsleistungen, insbesondere in Form von geschlossenen Ausbildungen („Ausbildungen“) sowie offenen Seminaren, Gruppencoachings und Vorträgen (zusammen: „Veranstaltungen“).

    §2 Anmeldung, Vertragsschluss, Teilnehmerzahl
    (1) Die Anmeldung zu einer Ausbildung oder Veranstaltung kann grundsätzlich nur über das Online-Anmeldeformular auf der Website des PEC Instituts erfolgen. Vorträge, Pädagogische Tage und Coachings mit Gruppen von Kindern oder Jugendlichen können individuell abgesprochen und vereinbart werden.
    (2) Das Angebot von Ausbildungen und Veranstaltungen auf der Website des PEC-Instituts stellt kein verbindliches Angebot dar. Durch die Anmeldung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Teilnahme an einer Ausbildung oder Veranstaltung ab.
    (3) Die Teilnehmerzahl ist je nach Veranstaltungstyp begrenzt. Angaben sind den jeweiligen Ausschreibungen zu entnehmen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Bei darüber hinausgehenden Anmeldungen bemüht sich das PEC-Institut, dem Kunden einen Alternativtermin anzubieten.
    (4) Das PEC-Institut bestätigt dem Kunden mittels E-Mail spätestens nach zwei Tagen ausdrücklich die Anmeldung, welche dann den verbindlichen Vertragsschluss darstellt.
    (5) Die Vereinbarung über eine Teilnahme an einer Ausbildung oder Veranstaltung steht unter dem Vorbehalt, dass die notwendige Teilnehmerzahl erreicht wird. Bei Nichterreichen der für die jeweilige Ausbildung bzw. die jeweilige Veranstaltung festgelegten Mindestteilnehmerzahl kann die Ausbildung bzw. die Veranstaltung vom PEC-Institut bis 14 Tage vor dem Beginn der Ausbildung bzw. vor Veranstaltungstermin gegen volle Erstattung bereits gezahlter Vergütungen abgesagt werden. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht.

    §3 Vergütung, Zahlung
    (1) Die Zahlung der Vergütung hat zu den vereinbarten Zahlungsterminen zu erfolgen. Für eine Tagesveranstaltung ist die Vergütung im Voraus zu zahlen.
    (2) Das Zahlungsdatum bzw. die Zahlungsdaten sind auf der Rechnung ausgewiesen und ohne Abzug per Überweisung auf das Konto des PEC-Instituts fällig. Bei kurzfristigen Anmeldungen zu offenen Seminaren kann das PEC-Institut die Zahlung in bar am Veranstaltungstag fordern.
    (3) Das PEC-Institut kann seine Leistungen zurückhalten oder dem Kunden die Teilnahme verweigern, sofern er mit einem fälligen Rechnungsbetrage in Verzug ist.

    §4 Anreise, Unterkunft
    (1) Für die An- und Abreise zu einer Ausbildung/Veranstaltung sowie für die Reservierung und Buchung von Hotelzimmern oder sonstigen Unterkünften ist der Kunde selbst zuständig.
    (2) Ersatzansprüche bezüglich etwaiger Kosten bei einem vom PEC Institut nicht zu verantwortenden Ausfall oder Absage einer Veranstaltung oder eines sonstigen Termins sind ausgeschlossen.

    §5 Teilnahmevoraussetzungen
    (1) Für die Teilnahme an den Veranstaltungen des PEC-Instituts wird ein stabiler psychischer und physischer Zustand der Teilnehmer vorausgesetzt. Wenn sich ein Teilnehmer zurzeit oder in vergangener Zeit in psychologischer und/oder psychiatrischer Behandlung befindet oder befunden hat, wird die Absprache mit dem Therapeuten empfohlen.
    (2) Psychische Störungen müssen dem PEC-Institut bekannt sein, da es bei manchen Methoden Kontraindikationen gibt.

    §6 Ablehnung und Ausschluss von Teilnehmern
    (1) PEC-Institut ist berechtigt, Teilnehmer vor einer Veranstaltung aus wichtigem Grund abzulehnen bzw. auszuschließen, insbesondere wenn die Teilnahmevoraussetzungen nicht vorliegen. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall zu vollständig zurück erstattet, es sei denn der Teilnehmer hat seine Mitteilungspflicht gemäß §6 Abs. 2 verletzt; dann hat das PEC-Institut einen Anspruch auf anteilige Vergütung je nach bereits durchgeführter Zeit der Veranstaltung.
    (2) Teilnehmer, die wiederholt den Seminar- und/oder Veranstaltungsablauf stören, den Ablauf des Gruppenseminars maßgeblich behindern oder eine Veranstaltung zur Anwerbung von Personen missbrauchen oder Fremdprodukte verkaufen, können vom Seminarleiter von dem Seminar bzw. der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Ansprüche des Teilnehmers bestehen in diesem Fall nicht.

    §7 Rücktritt, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
    (1) Ein Rücktritt des Kunden von einer verbindlich bestätigten Anmeldung zu einer Ausbildung ist bis sechs Monate vor dem Ausbildungsbeginn kostenfrei möglich. Ebenso ist ein Rücktritt des Kunden von der 42 Woche bis zur 12 Woche vor Ausbildung möglich, wobei dann die Stornogebühr 50% der vereinbarten Vergütung beträgt. Der Kunde ist berechtigt einen geringeren Schaden nachzuweisen. Das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen bleibt hiervon unberührt.
    (2) Bis 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn können Umbuchungen auf eine Ausbildung oder Veranstaltung des gleichen Inhalts vorgenommen werden. Diese Umbuchungen werden pauschal mit 150 Euro Bearbeitungsgebühr berechnet. Umbuchungen können nur einmalig vorgenommen werden. Preisdifferenzen bei niedrigeren Preisen sind nicht anrechenbar oder erstattungsfähig. Preisdifferenzen bei höheren Preisen müssen zusätzlich zur Umbuchungspauschale aufgezahlt werden. Sonderveranstaltungen oder Einzelseminare können nicht umgebucht werden. Bei den Umbuchungen sind die Voraussetzungen zur Zulassung der entsprechenden Ausbildung bzw. Veranstaltung zu erfüllen.
    (3) Ein Kunde kann kostenfrei einen Ersatzteilnehmer benennen, sofern dieser die Teilnahmevoraussetzungen, sowie die Voraussetzungen zur Zulassung der entsprechenden Ausbildung bzw. Veranstaltung erfüllt. Der Ersatzteilnehmer muss umgehend schriftlich mit allen Anmeldedaten an das PEC-Institut gemeldet werden und dieser Ersatzteilnehmer muss der Vertragsübernahme ausdrücklich zustimmen. Erfolgt keine Zustimmung, bleibt der Kunde weiterhin verpflichtet.

    §8 Verlegung, Ausfall
    (1) PEC-Institut ist berechtigt, Veranstaltungen räumlich zu verlegen.
    (2) Kann ein Termin wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen vom PEC Institut zu vertretenden Umständen nicht durchgeführt werden, kann das PEC Institut einen anderen Termin ersatzweise benennen.
    (3) Aus wichtigem Grund - u.a bei Erkrankungen des oder der Referenten – kann PEC-Institut eine Veranstaltung gegen volle Erstattung bereits gezahlter Vergütungen absagen.

    §9 Gewährleistung, Haftung
    (1) Für seine physische und psychische Eignung zu den jeweiligen Veranstaltungen ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Er verpflichtet sich, alle von PEC-Institut hierzu gegebenen Hinweise zu beachten. Die Haftung für Beeinträchtigungen jeder Art infolge mangelnder Eignung eines Teilnehmers oder infolge Nichtbeachtung von Hinweisen ist, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen.
    (2) Für die An- und Abreise zum jeweiligen Veranstaltungsort übernimmt PEC-Institut keinerlei Haftung, auch nicht im Rahmen von zwischen den Teilnehmenden abgesprochenen Fahrgemeinschaften.
    (3) Das PEC-Institut ist verpflichtet, seine Kunden zu beraten, zu coachen und auszubilden. Das PEC-Institut gewährleistet jedoch nicht den Erfolg seiner Leistungen oder die Erreichung eines bestimmten Ziels. Eine Gewährleistung für Folgerungen, Empfehlungen, Anregungen oder Vorschlägen aus den Ausbildungen und Veranstaltungen ist ausgeschlossen.
    (4) Das PEC-Institut ist im Rahmen der vereinbarten Vorgaben in der Durchführung seiner Leistungen und der Vermittlung/des Vortrags von Inhalten frei und an keine Methodik oder Systematik gebunden.
    (5) Ansonsten haftet das PEC-Institut bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit unbeschränkt. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet das PEC-Institut nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden (wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Kunde vertrauen darf). Hierbei wird eine Haftungshöchstsumme in Höhe der vereinbarten Vergütung vereinbart.
    (6) Soweit die Haftung des PEC-Instituts ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für seine Organe, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

    §10 Nutzungsrechte an Seminarunterlagen
    An Unterlagen, Videos, Audio-CDs und sonstigen Inhalten, die das PEC Institut im Rahmen seiner Leistungen dem Kunden bzw. den Teilnehmern präsentiert bzw. überreicht, bleibt das PEC Institut alleiniger Berechtigter. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung und Veröffentlichung der Inhalte oder Weitergabe an Dritte sowie Verwendung in eigenen Seminaren und Veranstaltungen ist nicht gestattet.

    §11 Audio- und Videoaufnahmen
    (1) Während Ausbildungen und Veranstaltungen können Fotos, Videos und Audios von PEC-Institut erstellt werden, die für die Eigenwerbung von PEC-Institut und/oder zur Veröffentlichung auf der Website, auf Social Media Plattformen, in Büchern oder in sonstigen Medien veröffentlicht werden. Diese Aufnahme und Nutzung wird nur mit ausdrücklicher Einwilligung des abgebildeten Teilnehmers durchgeführt.
    (2) Das Anfertigen und die Veröffentlichung von Film-und Fotoaufnahmen einer Veranstaltung/einer Ausbildung durch den Teilnehmer ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des PEC Institut und der ggf. abgebildeten anderen Teilnehmer zulässig.

    §12 Vertragssprache, Verhaltenskodizes
    (1) Vertragssprache ist deutsch. Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
    (2) Speziellen Verhaltenskodizes unterliegt das PEC-Institut nicht.

    §13 Schlussbestimmungen
    Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit nicht zwingende verbraucherschutzrechtliche Vorschriften der Geltung entgegenstehen.

    Ich habe die AGB gelesen und bin damit einverstanden

    Widerrufsbelehrung

    Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, PEC-Institut GbR, mittels einer eindeutigen Erklärung per E-Mail an die Emailadresse: info@pec-institut.de über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Geben Sie dabei unbedingt Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihre E-Mail-Adresse sowie die gebuchte Leistung an. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

    Bei kurzfristigen Anmeldungen, weniger als 14 Tage vor Seminarbeginn, entfällt das Widerrufsfrist. Auch Umbuchungen sind bei kurzfristigen Buchungen nicht möglich.

    Folgen des Widerrufs
    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
    Ende der Widerrufsbelehrung

    Ich habe die Widerrufsbelehrung gelesen und bin damit einverstanden

    Die AGB und die Widerrufsbelehrung müssen akzeptiert werden, bevor Sie sich anmelden können.

    Termine

    Die Termine findest du, wenn du beim jeweiligen Kurs auf das kleine Pluszeichen rechts klickst.

    Online per Zoom - September 2023
    • 1. Modul: 09. und 10.09.2023
    • 2. Modul: 23. und 24.09.2023
    • 3. Modul: 22.10.2023

    Seminarzeiten: jeweils 10:00 – 17:30 Uhr

    Präsenz in Köln: November 2023
    • 06. bis 10.11.2023

    Seminarzeiten: jeweils 10:00 – 17:30 Uhr

    Online per Zoom: Januar 2024
    • 1. Modul: 13. und 14.01.2024
    • 2. Modul: 27. und 28.01.2024
    • 3. Modul: 25.02.2024

    Seminarzeiten: jeweils 10:00 – 17:30 Uhr

    Anti-Mobbing-Coach

    Zugangsvoraussetzung ist der Lotse für mobbingfreie Schulen!

     2475,- Euro

     

    Ratenzahlung ist möglich.

    Du kannst bei der Kursauswahl direkt die Ratenmöglichkeiten anschauen und auswählen.

    Bei gleichzeitiger Buchung vom Lotsen für mobbingfreie Schulen und dem Anti-Mobbing-Coach sparst du 150 Euro und zahlst statt3.650 Euro nur 3.500 Euro.

    Eine Förderung in Höhe von 500 Euro ist sowohl durch die Bildungsprämie als auch durch den Bildungsscheck möglich. Informiere dich, ob du eine Förderung erhältst:

    Hier geht es zu den Infos zur Bildungsprämie bzw. zu den Infos zum Bildungsscheck.